Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Buchungen bei ZIMMERzuVERMIETEN.ch, einem Unternehmen der R&F Immobilien AG.

1 · Verbindlicher Vertrag

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dem Zahlungseingang des kompletten Rechnungsbetrages zustande und gilt für alle Buchungen, auch Folgebuchungen.

2 · Bezahlung

Der Rechnungsbetrag inklusive der einmaligen Reinigungsgebühr ist vor dem Check-in beziehungsweise am ersten Tag der Folgebuchung fällig, also an diesem Tag auf dem Konto der R&F Immobilien AG, Industriestrasse 19, 4543 Deitingen, IBAN CH31 8080 8006 5872 8021 6, einzugehen.

Bei der befristeten Anmietung oder Erstanmietung wird ohne Bezahlung kein Schlüsseltresorcode versendet.

Bei Folgebuchungen werden zu spät bezahlte Beträge angemahnt. Ab der zweiten Mahnung verrechnen wir eine Mahngebühr von CHF 50; ein Verzugszins von 5 % pro Jahr bleibt vorbehalten. Zudem behalten wir uns vor, den Check-out vorzuverlegen und die Einheit weiterzuvermieten.

Mit der Bezahlung anerkennt der Gast die AGB, die Hausordnung, die Videoüberwachung der Allgemeinflächen sowie die Nutzungsvereinbarung Internet von ZIMMERzuVERMIETEN.ch.

3 · Gebühren

Bei Kontoüberweisungen sind allfällige Bankspesen durch den Gast zu übernehmen. Achten Sie beispielsweise auf kostengünstige SEPA-Zahlungen, um Nachverrechnungen zu vermeiden.

Bei Postüberweisungen sind zusätzlich CHF 5 Gebühren einzuzahlen und zeitlich so zu planen, dass die Zahlung bis zur Fälligkeit eintrifft. In der Regel dauert es 4 Arbeitstage, bis das Geld ankommt.

4 · Stornierung und Kündigung

Befristete Verträge sind bindend und können nicht storniert oder gekürzt werden. Sollte im Ausnahmefall einer Stornierung oder Reduktion zugestimmt werden, wird eine Stornogebühr von CHF 50 sowie allfällige Spesen der Bank oder des Kreditinstitutes für den Erhalt und die Rückerstattung des Geldes verrechnet.

Unbefristete Verträge können täglich per E-Mail an info@zimmerzuvermieten.ch gekündigt werden:

  • Mail bis 8 UhrAbrechnung am selben Tag
  • Mail nach 8 UhrAbrechnung auf den nächsten Tag

Bei einer Kündigung innerhalb des ersten Monats wird der Preis rückwirkend nach den gültigen Wochen- und Tagespreisen angepasst. Für die folgenden Monate erfolgt die Abrechnung zum regulären Monatspreis.

Rückzahlungen werden nach dem mängelfreien Auszug innert 14 Tagen zurückerstattet. Jegliche Spesen der Bank oder des Zahlungsanbieters werden bei der Rückerstattung vom Gast getragen.

Sämtliche Vertragsverhältnisse können ausserordentlich und sofort seitens ZIMMERzuVERMIETEN.ch aufgelöst werden, wenn nach Aufforderung keine Besserung eintritt, betreffend:

  • Nichteinhaltung des Rauchverbots im Zimmer oder in der Liegenschaft
  • Mitbringen oder Halten von Tieren
  • Störung anderer Gäste
  • Nichteinhaltung von Ordnung und Sauberkeit
  • verschwenderischer Umgang mit Ressourcen
  • Nichtbezahlung der Folgerechnung

In schwerwiegenden Fällen bedarf es keiner zusätzlichen Aufforderung und das Vertragsverhältnis wird sofort aufgelöst, wozu sich der Gast ausdrücklich einverstanden erklärt.

5 · Anmeldung auf der Gemeinde

Ob und ab wann eine Anmeldung auf der Wohngemeinde nötig ist, klärt der Gast selbst mit der zuständigen Gemeinde. Die Anmeldung erfolgt unverzüglich, sobald sie erforderlich ist; ebenso ist nach dem Auszug die Abmeldung vorzunehmen.

Wenn Sie bei uns unbefristet buchen, erhalten Sie eine Mietbestätigung für die Anmeldung auf der Gemeinde. Wir schreiben Sie am Briefkasten an, damit Sie Post empfangen können.

6 · Zutrittsrecht

ZIMMERzuVERMIETEN.ch darf die Einheiten jederzeit betreten, um die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit sowie der Hausregeln zu kontrollieren.

7 · Videoüberwachung

Allgemeine Flächen werden videoüberwacht, die Aufnahmen werden maximal 30 Tage gespeichert.

Auf polizeiliche Anfragen gewähren wir jederzeit Einblick in die Videoaufnahmen.

8 · Rauchverbot

Alle Liegenschaften sind komplett und strikt rauchfrei zu halten.

Wer in der Liegenschaft oder in einem Zimmer raucht, auch bei offenem Fenster, wird nach einmaliger Anmahnung und Aufforderung des Unterlassens fristlos aus dem Vertragsverhältnis entlassen.

Dabei ist der Rechnungsbetrag bis zum Ende des Anmietverhältnisses beziehungsweise der Kündigungsfrist sowie CHF 250 für die notwendige Spezialreinigung des Zimmers oder der Einheit pro Fall zu bezahlen.

9 · Haustiere

Alle Liegenschaften sind tierfrei zu halten. Das Mitbringen und Halten von Tieren ist untersagt, auch für eine einzelne Nacht und auch durch Besuch.

Wer ein Tier in die Liegenschaft oder in ein Zimmer bringt, wird nach einmaliger Anmahnung und Aufforderung des Unterlassens fristlos aus dem Vertragsverhältnis entlassen.

Dabei ist der Rechnungsbetrag bis zum Ende des Anmietverhältnisses beziehungsweise der Kündigungsfrist sowie CHF 250 für die notwendige Spezialreinigung des Zimmers oder der Einheit pro Fall zu bezahlen. Weitere Kosten, insbesondere für Schäden an Gebäude und Inventar, bleiben vorbehalten.

10 · Internet

Mit dem Einloggen ins Internet anerkennt der Gast die Nutzungsvereinbarung Internet von ZIMMERzuVERMIETEN.ch.

Nach dem Vertragsverhältnis sowie von Personen, die keine Gäste von ZIMMERzuVERMIETEN.ch sind, darf das Internet nicht genutzt werden.

11 · Zimmerbelegung

Die Zimmer dürfen nur mit der vertraglich vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden.

Überbelegungen werden betragsmässig nachgefordert, wobei davon ausgegangen wird, dass die zusätzliche Person während der gesamten Anmietzeit anwesend war. Zudem wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 150 verrechnet und das Vertragsverhältnis bei einer weiteren Nichteinhaltung sofort aufgelöst.

Es ist verboten, externe Personen bei sich übernachten zu lassen.

12 · Check-in und Check-out

Die Zimmer sind jeweils ab 16 Uhr bezugsbereit. Der Check-in läuft über den Schlüsseltresor und ist danach rund um die Uhr möglich, unabhängig von den Bürozeiten.

Die Zimmer sind jeweils bis 8 Uhr morgens geräumt zu verlassen. Das Zimmer ist abzuschliessen und der Schlüssel in den Schlüsseltresor zu legen.

Nicht eingehaltene Check-out-Termine werden mit CHF 150 sowie allfälligem Schadenersatz verrechnet.

Beim Auszug sind alle Gegenstände aus der Unterkunft mitzunehmen oder zu entsorgen, insbesondere auch aus Kühlschrank und Küchenfach. Liegengelassene Waren oder Gegenstände werden durch ZIMMERzuVERMIETEN.ch entsorgt. Bei grossen Gegenständen wird die Entsorgungsgebühr nachberechnet.

13 · Beschädigung, Verschmutzung, Schlüsselverlust

Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar sowie bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu tragen. Der Verlustpreis der Schlüssel liegt bei CHF 250 für ein neues Exemplar und den Schlossaustausch. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich zu leisten.

Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Mutwillige Zerstörung wird in jedem Fall und fallabhängig verrechnet.

Bei Verstössen gegen eine oder mehrere der oben genannten Regelungen ist ZIMMERzuVERMIETEN.ch jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos per sofort zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtung bleibt jedoch weiterhin bestehen.

14 · Diverses

Haus-, Hof- und Türeingänge, Treppen, Fenstersimse und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Aus diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenständen untersagt. Abgestellte Gegenstände werden von uns entsorgt.

Ausfälle von Strom, Wasser, Internet, Heizung und Ähnlichem werden so rasch als möglich behoben und berechtigen nicht zu einer Mietzinsreduktion.

Die Gastbetriebe der Restaurants Neuhüsli, Biondo und Rössli dürfen nicht gestört werden.

ZIMMERzuVERMIETEN.ch übernimmt bei Verlust von Wertgegenständen, insbesondere von Schmuck und Bargeld, ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachter technischer Geräte und Ähnlichem obliegt ausschliesslich der Aufsichtspflicht des Gastes.

Die Gebühren für interne Einsätze sowie für Externe, etwa Techniker, die ein Selbstverschulden des Schadens oder das Nichtvorhandensein eines Schadens feststellen, werden verrechnet. Beispiele: mitgewaschenes Geld verstopft die Waschmaschine, oder Meldungen über Temperaturen, die nachweislich nicht zutreffen.

In den Allgemeinflächen dürfen keine persönlichen Gegenstände gelagert werden. Diese werden von unserem Housekeeping jeweils sofort entsorgt.

15 · Räumung

Muss das Zimmer geräumt werden, werden die persönlichen Gegenstände von uns kostenpflichtig entsorgt.

Deitingen, 12. August 2026 · ZIMMERzuVERMIETEN.ch, ein Unternehmen der R&F Immobilien AG, Industriestrasse 19, 4543 Deitingen

Kontakt

Zimmer prüfen und buchen können Sie jederzeit online. Für alles andere erreichen Sie uns direkt.

E-Mail

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Die schnellste und effektivste Kontaktmöglichkeit.

Telefon

+41 32 614 01 56

Montag bis Freitag, 7 bis 12 und 13 bis 17 Uhr. Ausserhalb in dringenden Fällen: Taste 1.