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Allgemeine Geschäftsbedingungen

"AGB"


Die vorliegenden AGB gelten sowohl für alle Gäste, also Mieter und Beherbergungsgäste, wobei zur Vereinfachung die Begriffe Vertrag, Gast und Rechnungsbetrag einheitlich verwendet werden:

 1. Verbindlicher Vertrag

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dem Zahlungseingang des kompletten Rechnungsbetrages zustande und gilt für alle Buchungen, auch Folgebuchungen.

2. Bezahlung
Der Rechnungsbetrag und die einmalige Reinigungsgebühr sind vor dem Check In bzw. dem 1. Tag der Folgebuchung fällig, also an dem Tag auf dem Konto der R&F Immobilien AG mit Sitz in 4543 Deitingen, Industriestrasse 19 und IBAN CH31 8080 8006 5872 8021 6 einzugehen.

Bei der befristeten Anmietung oder Erstanmietung wird ohne Bezahlung kein Schlüsseltresor versendet.

Bei Folgebuchungen werden zu spät bezahlte Beträge mit 50 CHF pro Fall angemahnt und ein Verzugszins über 5% pa. verrechnet. Zudem wird der Check-Out vorzgezogen und die Einheit weiter vermietet.

Mit der Bezahlung anerkennt der Gast die AGB, die Hausordnung, die Videoüberwachung der Allgemeinflächen sowie die Internetnutzungsvereinbarung von ZIMMERzuVERMIETEN.ch

3. Posteinzahlungen
Bei Postüberweisungen sind zusätzlich 5 CHF Gebühren zu überweisen und zeitlich so einzuplanen, dass die Zahlung bis zur Fälligkeit eintrifft. In der Regel dauert es 4 Arbeitstage bis das Geld ankommt.

4. Stornierungsbedingungen und Kündigungen
Befristete Verträge sind bindend und können nicht storniert werden.

Unbefristete Verträge können beidseitig täglich bis 8 Uhr, Information muss zwingend per Mail an info@zimmerzuvermieten.ch erfolgen, gekündet werden. Ausgeschlossen sind Check Outs an Samstagen und Sonntagen. Der Gast anerkennt diese beidseitigen Kündigungsmöglichkeiten ausdrücklich, da er selbst davon profitiert.

Sämtliche Vertragsverhältnisse können ausserordentlich und sofort seitens ZIMMERzuVERMIETEN.ch aufgelöst werden, wenn nach Aufforderung keine Besserung eintritt, betreffend:

  • Nichteinhaltung des Rauchverbots im Zimmer oder der Liegenschaft

  • Störung anderer Gäste

  • Nichteinhaltung von Ordnung und Sauberkeit

  • Verschwenderischer Umgang mit Ressourcen

  • Nichtbezahlung der Folgerechnung

In schwerwiegenden Fällen bedarf es keiner zusätzlichen Aufforderung und das Vertragsverhältnis wird sofort aufgelöst, wozu sich der Gast ausdrücklich einverstanden erklärt.

5. Anmeldung Gemeinde
Gäste, die länger als 3 Monate bleiben, haben sich unverzüglich auf der Wohngemeinde anzumelden und Ihre unbefristete Mietbestätigung vorzuzeigen.

Beherbergungsgäste melden sich spätestens nach Ablauf von 3 Monaten auf der Gemeinde an.

6. Zutrittsrecht
ZIMMERzuVERMIETEN.ch darf die Einheiten jederzeit betreten, um die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit sowie Einhaltung der Hausregeln zu kontrollieren.

7. Videoüberwachung
Allgemeine Flächen werden videoüberwacht, die Aufnahmen werden maximal 30 Tage gespeichert.

Auf polizeiliche Anfragen gewähren wir jederzeit Einblick in die Videoaufnahmen.

8. Rauchverbot
Alle Liegenschaften sind komplett und strikt rauchfrei zu halten.

Wer in der Liegenschaft oder in einem Zimmer, auch bei offenem Fenster, raucht, wird nach einmaliger Anmahnung und Aufforderung des Unterlassens fristlos aus dem Vertragsverhältnis entlassen.

Dabei ist der Rechnungsbetrag bis zum Ende des Anmietverhältnisses bzw. der Kündigungsfrist sowie 250 CHF für die notwendige Spezialreinigung des Zimmers oder der Einheit pro Fall zu bezahlen.

9. Internet
Mit dem Einloggen in das Internet anerkennt der Nutzer die „Nutzungsvereinbarung Internet von ZIMMERzuVERMIETEN.ch.

Nach dem Vertragsverhältnis und auch von Personen, die keine Gäste von ZIMMERzuVEMIETEN.ch sind darf das Internet nicht genutzt werden.

10. Zimmerbelegung
Die Zimmer dürfen nur mit der vertraglich vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden.

Überbelegungen werden betragsmässig nachgefordert, wobei davon ausgegangen wird dass die zusätzliche Person in der gesamten Anmietzeit anwesend war. Zudem wird eine Umtriebsentschädigung über 150 CHF verrechnet und das Vertragsverhältnis bei einer weiteren Nichteinhaltung sofort aufgelöst.

Es ist verboten, externe Personen bei sich übernachten zu lassen.

11. Check-In/Out
Die Zimmer sind jeweils ab 16 Uhr bezugsbereit.

Die Zimmer sind jeweils bis 8 Uhr morgens geräumt zu verlassen. Das Zimmer ist abzuschliessen und der Schlüssel in den Schlüsseltresor zulegen.

Nicht eingehaltene Check Out Termine werden mit 150 CHF sowie allfälligem Schadenersatz verrechnet.

Beim Auszug sind alle Gegenstände aus der Unterkunft, speziell auch dem Kühlschrank und Küchenfach mitzunehmen oder zu entsorgen. Liegengelassene Waren oder Gegenstände werden durch ZIMMERzuVERMIETEN.ch entsorgt. Bei grossräumigen Gegenständen wird die Entsorgungsgebühr nachberechnet.

12. Beschädigung / Verschmutzung / Schlüsselverlust
Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu tragen. Der Verlustpreis der Schlüssel liegt bei 150CHF. für ein neues Exemplar zuzüglich der Umtriebe, wenn bspw. ein Mitarbeiter den neuen Schlüssel in die Unterkunft bringen muss. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten.

Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Mutwillige Zerstörung wird in jedem Fall und fallabhängig verrechnet. Bei Verstössen gegen einen oder mehrere der oben genannten Regelungen ist der Vermieter jederzeit berechtigt den Beherbergungsvertrag fristlos per sofort zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtung bleibt jedoch weiterhin bestehen.

13. Diverses
Haus- und Hof- sowie Türeingänge, Treppen, Fenstersimse und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Aus diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenständen untersagt. Abgestellte Gegenstände werden von uns entsorgt.

Ausfälle von Strom, Wasser, Internet, Heizung usw. werden so rasch als möglich repariert und berechtigen nicht zu einer Mietzinsreduktion.

Die Gastbetriebe der Restaurants Neuhüsli, Biondo, Rössli und Giovannis dürfen nicht gestört werden.

ZIMMERzuVERMIETEN.ch übernimmt bei Verlust von Wertgegenständen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegt ausschliesslich der Aufsichtspflicht des Gastes.

Die Gebühren für Externe wie bspw. Techniker, die ein Selbstverschulden des Schadens oder das Nichtvorhandensein eines Schadens feststellen, werden verrechnet. Beispiele: Mitgewaschenes Geld in der Wäsche verstopft die Waschmaschine oder Meldungen über Temperaturen, die nahweislich nicht stimmen.

In den Allgemeinflächen dürfen keine persönlichen Gegenstände gelagert werden. Diese werden von unserem Housekeeping jeweils sofort entsorgt.

14. Räumung
Muss das Zimmer geräumt werden, werden die persönlichen Gegenstände von uns kostenpflichtig entsorgt.

Deitingen, den 24.11.24

ZIMMERzuVERMIETEN.ch ein Unternehmen der R&F Immobilien AG, Industriestrasse 19 in 4543 Deitingen