Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden AGB gelten sowohl für Mieter als auch für Beherbergungsgäste, wobei zur Vereinfachung die Begriffe Mietvertrag, Mieter und Mietzins einheitlich verwendet werden:
Verbindlicher Mietvertrag
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der Bezahlung des Aufenthaltes zustande.
Bezahlung
Der Mietzins , die einmalige Reinigungsgebühr sowie ein allfälliges Depot sind generell vor Mietantritt zu leisten.
Bei längerfristigen Mietverhältnissen hat der monatliche Mietzins jeweils per 1. des Monats auf dem Konto der R&F Immobilien AG mit Sitz in 4543 Deitingen, Industriestrasse 19 und IBAN CH31 8080 8006 5872 8021 6 eingegangen zu sein.
Alternative Bezahlungsmöglichkeiten sind:
Bankeinzahlung (gratis)
Kreditkarte (Gebühr wird zusätzlich erhoben)
Postüberweisungen (+ 5 CHF Gebühren überweisen), von ca. 4 Arbeitstagen einrechnen, so dass die Bezahlung jeweils am 1. des Monats eintrifft
Zu spät bezahlte Beträge werden mit 50 CHF pro Fall angemahnt und ein Verzugszins über 5% pa. verrechnet.
Mit der Bezahlung oder der Schlüsselübergabe anerkennt der Mieter die AGB, die Hausordnung, die Videoüberwachung der Allgemeinflächen sowie die Internetnutzungsvereinbarung von ZIMMERzuVERMIETEN.ch
Depot
Ein allfälliges Depot wird nach Auszug und Kontrolle des Zimmer an die angegebene IBAN mit BIC/Swift retourniert, wenn
alle offenen Forderungen vollständig bezahlt sind, das Zimmer geräumt, die angemietete Ausstattung mängelfrei vorhanden istsowie nicht geraucht wurde.
Stornierungsbedingungen
Befristete Anmietungen sind bindend und können nicht storniert werden. Bei unbefristeten Mietverhältnissen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat auf Monatsende.
Kündigung
Befristetes Vertragsverhältnisse: Die Anmietung dauert gemäss Anmietbedingungen im Sinne eines befristeten Mietverhältnisses und kann nicht vorzeitig aufgelöst werden. Verlängert sich die Anmietung anschliessend an die Befristung wird das Mietverhältnis jeweils um einen Monat verlängert mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Monatsende.
Unbefristete Anmietungen ohne Abreisedatum sind jeweils auf Ende Monat mit einem Monat Kündigungsfrist kündbar.
Sämtliche Vertragsverhältnisse können ausserordentlich seitens ZIMMERzuVERMIETEN.ch aufgelöst werden, wenn nach Aufforderung keine Besserung eintritt betreffend:
-Nichteinhaltung des Rauchverbots im Zimmer oder der Liegenschaft
-Störung anderer Gäste
-Nichteinhaltung von Ordnung und Sauberkeit
-Verschwenderischer Umgang mit Ressourcen
Anmeldung Gemeinde
Mieter, die länger als 3 Monate bleiben, haben sich unverzüglich auf der Gemeinde anzumelden
Beherbergungsgäste haben sich nach Ablauf von 3 Monaten spätestens auf der Gemeinde anzumelden
Zutrittsrecht
ZIMMERzuVERMIETEN.ch darf die Zimmer jederzeit betreten und auf Ordnung und Sauberkeit kontrollieren.
Videoüberwachung
Allgemeine Flächen können videoüberwacht werden und die Aufnahmen maximal 30 Tage gespeichert werden.
Rauchen
Alle Liegenschaften sind komplett und strikt rauchfrei.
Wer in der Liegenschaft oder in einem Zimmer, auch bei offenem Fenster, raucht, wird nach einmaliger Anmahnung und Aufforderung des Unterlassens fristlos aus dem Vertragsverhältnis entlassen.
Dabei ist der Mietzins bis zum Ende des Anmietverhältnisses bzw. der Kündigungsfrist sowie eine Strafe über 500 CHF pro Fall zu bezahlen.
Internet
Mit dem Einloggen anerkennt der Nutzer die Nutzungsvereinbarung Internet von ZIMMERzuVERMIETEN.ch
Zimmerbelegung
Die Zimmer dürfen nur mit der vertraglich vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden.
Überbelegungen werden betragsmässig nachgefordert und das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung aufgelöst. Es ist auch verboten, Übernachtungsgäste zu haben, die nicht gemeldet sind.
Check-In/Out
Die Zimmer sind jeweils ab 16 Uhr bezugsbereit.
Die Zimmer sind jeweils bis 8 Uhr morgens geräumt zu verlassen. Das Zimmer ist abzuschliessen und der Schlüssel in den Schlüsseltresor zulegen.
Beschädigung / Verschmutzung / Schlüsselverlust
Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Der Verlustpreis der Schlüssel liegt bei 100 CHF. für ein neues Exemplar und die Umtriebe. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten.
Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Verstössen gegen einen oder mehrere der oben genannten Regelungen ist der Vermieter jederzeit berechtigt den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtung bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Diverses
Haus- und Hof- sowie Türeingänge, Treppen, Fenstersimse und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Aus diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenständen untersagt.
Ausfälle von Strom, Wasser, Internet, Heizung usw. werden so rasch als möglich repariert und berechtigen nicht zu einer Mietzinsreduktion.
Der Gastbetrieb der Restaurants Neuhüsli, Giovannis und Adler dürfen nicht gestört werden.
Der Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertgegenständen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegt ausschliesslich der Aufsichtspflicht des Gastes. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir für Gepäck und Wertgegenstände keine Haftung übernehmen können.d