Self Storage Mittelland – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die vorliegenden AGB gelten für alle Mieter von Self Storage Flächen bei der R&F Immobilien AG.

Verbindlicher Vertrag
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dem Zahlungseingang des kompletten Rechnungsbetrages zustande. Dies gilt auch für alle Folgebuchungen.

Bezahlung
Der Rechnungsbetrag und die einmalige Gebühr für die Endkontrolle sind vor der Übernahme bzw. dem 1. Tag der Folgebuchung fällig, also an dem Tag auf dem Konto der R&F Immobilien AG mit Sitz in 4543 Deitingen, Industriestrasse 19 und IBAN CH31 8080 8006 5872 8021 6 einzugehen.

Bei der befristeten Anmietung oder Erstanmietung wird ohne Bezahlung keine Zugangsinformation versendet.

Bei Folgebuchungen werden zu spät bezahlte Beträge mit 50 CHF pro Fall angemahnt und ein Verzugszins über 5% pa. verrechnet.

Mit der Bezahlung anerkennt der Mieter die AGB der Self Storage Mittelland, die Hausordnung sowie die Videoüberwachung der Allgemeinflächen.

Posteinzahlungen
Bei Postüberweisungen sind zusätzlich 5 CHF Gebühren zu überweisen und zeitlich so einzuplanen, dass die Zahlung bis zur Fälligkeit eintrifft. In der Regel dauert es 4 Arbeitstage bis das Geld ankommt.

Stornierungsbedingungen und Kündigungen
Befristete Verträge sind bindend und können nicht storniert werden.

Unbefristete Verträge können beidseitig täglich bis 8 Uhr, Information muss zwingend per Mail an admin@zimmerzuvermieten.ch erfolgen, gekündet werden. Ausgeschlossen sind Auszüge an Samstagen und Sonntagen. Der Mieter anerkennt diese beidseitigen Kündigungsmöglichkeiten ausdrücklich, da er selbst davon profitiert.

Sämtliche Vertragsverhältnisse können ausserordentlich und sofort seitens Self Storage Mittelland aufgelöst werden, wenn nach Aufforderung keine Besserung eintritt, betreffend:

-Nichteinhaltung des Rauchverbots

-Störung anderer Mieter

-Nichteinhaltung von Ordnung und Sauberkeit

-Verschwenderischer Umgang mit Ressourcen

– Nichtbezahlung der Folgerechnung

In schwerwiegenden Fällen bedarf es keiner zusätzlichen Aufforderung und das Vertragsverhältnis wird sofort aufgelöst, wozu sich der Mieter ausdrücklich einverstanden erklärt.

Zutrittsrecht
ZIMMERzuVERMIETEN.ch darf die Einheiten jederzeit betreten und auf Ordnung und Sauberkeit kontrollieren.

Videoüberwachung
Allgemeine Flächen werden videoüberwacht, die Aufnahmen werden maximal 30 Tage gespeichert.

Auf polizeiliche Anfragen gewähren wir jederzeit Einblick in die Videoaufnahmen.

Rauchverbot

Alle Lagerflächen sind komplett und strikt rauchfrei zu halten.

Wer in der Lagerflächen, auch bei offenem Fenster, raucht, wird nach einmaliger Anmahnung und Aufforderung des Unterlassens fristlos aus dem Vertragsverhältnis entlassen.

Dabei ist der Rechnungsbetrag bis zum Ende des Anmietverhältnisses zu bezahlen.

Übergaben
Die Lagerflächensind jeweils ab 16 Uhr übergabebereit.

Die Lagerflächensind jeweils bis 8 Uhr morgens geräumt und besenrein zu verlassen und im selben Zustand wie bei Antritt.

Nicht eingehaltene Check Out Termine werden mit 100 CHF sowie allfälligem Schadenersatz verrechnet.

Beim Auszug sind alle Gegenstände aus der Lagerfläche mitzunehmen oder zu entsorgen. Liegengelassene Waren oder Gegenstände werden durch SELF STORAGE sofort entsorgt. Bei grossräumigen Gegenständen wird die Entsorgungsgebühr nachberechnet.

Beschädigung / Verschmutzung / Schlüsselverlust

Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Der Verlustpreis der Schlüssel liegt bei 100 CHF. für ein neues Exemplar zuzüglich der Umtriebe, wenn bspw. ein Mitarbeiter den neuen Schlüssel in die Lagerfläche bringen muss. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten.

Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Verstössen gegen einen oder mehrere der oben genannten Regelungen ist der Vermieter jederzeit berechtigt die Anmietung fristlos per sofort zu kündigen. Die Pflicht des Mieters zur Bezahlung der gebuchten Übernachtung bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Diverses
Haus- und Hof- sowie Türeingänge, Treppen, Fenstersimse und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Aus diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenständen untersagt. Abgestellte Gegenstände werden von uns entsorgt.

Ausfälle von Strom, Wasser, Internet, Heizung usw. werden so rasch als möglich repariert und berechtigen nicht zu einer Mietzinsreduktion.

Der Gastbetrieb der Restaurants Neuhüsli und Giovannis dürfen nicht gestört werden.

SELF STORAGE übernimmt bei Verlust von Wertgegenständen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegt ausschliesslich der Aufsichtspflicht des Mieters.

Die Gebühren für Externe wie bspw. Techniker, die ein Selbstverschulden des Schadens oder das Nichtvorhandensein eines Schadens feststellen werden verrechnet. 

In den Allgemeinflächen dürfen keine persönlichen Gegenstände gelagert werden. Diese werden von immer entsorgt.

Räumung
Muss die Lagerfläche geräumt werden, werden die persönlichen Gegenstände, aber nur die nicht verderblichen Waren, von uns kostenpflichtig geräumt und gelagert. Gegen Bezahlung, je nach Laufzeit und Aufwand, werden persönliche Gegenstände am Lagerort wieder ausgehändigt.

Deitingen, den 16.12.23