Rechtliches
Geschäftsbedingungen für Personalvermittler
Gültig für Personalvermittlungsbüros, Temporärfirmen und Unternehmen, die bei ZIMMERzuVERMIETEN.ch Unterkünfte für ihre Arbeitskräfte buchen.
Inhalt
1 · Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Personalvermittlungsbüros, Temporärfirmen und Unternehmen, die bei ZIMMERzuVERMIETEN.ch Unterkünfte für ihre Arbeitskräfte buchen, nachfolgend «Partner». Sie gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor; im Übrigen gelten diese ergänzend.
Vertragspartei ist der Partner, nicht die untergebrachte Person. Der Partner haftet für die Erfüllung des Vertrags, unabhängig davon, wer die Unterkunft tatsächlich bewohnt.
2 · Buchung
Buchungen erfolgen online oder per E-Mail an info@zimmerzuvermieten.ch mit Angabe von Standort, Anzahl Personen und Zeitraum. Für mehrere Einheiten genügt eine Anfrage.
Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung zustande. Wir übernehmen für den Partner das Unterkunftsmanagement; der Partner liefert einzig die zeitgerechte Meldung der Auszüge.
3 · Preise und Rabatte
Es gelten die im Buchungsvorgang ausgewiesenen Preise. Nebenkosten, WLAN, Waschmaschine und Trockner, Bettwäsche sowie der Parkplatz sind inbegriffen; der Parkplatz ausser in Solothurn, Wangen und Balsthal. Die Endreinigung wird einmalig verrechnet.
- Ab 7 Tagen25 % Rabatt
- Ab 30 Tagen50 % Rabatt
Die Rabatte werden automatisch berechnet. Ein Mindestaufenthalt besteht nicht.
4 · Rechnungsstellung und Zahlung
Je Buchung wird eine Rechnung gestellt. Sammelrechnungen über mehrere Buchungen sind nicht möglich, damit jede Buchung einzeln zugeordnet und abgerechnet werden kann.
Die Zahlungsfrist richtet sich nach der mit dem Partner getroffenen Vereinbarung.
Zu spät bezahlte Beträge werden angemahnt. Ab der zweiten Mahnung verrechnen wir eine Mahngebühr von CHF 50; ein Verzugszins von 5 % pro Jahr bleibt vorbehalten. Zudem behalten wir uns vor, den Check-out vorzuverlegen und die Einheit weiterzuvermieten.
5 · Kündigung
Unbefristete Buchungen laufen über jeweils 30 Tage weiter und sind täglich kündbar. Die Kündigung erfolgt per E-Mail an info@zimmerzuvermieten.ch.
- Mail bis 8 UhrAbrechnung am selben Tag
- Mail nach 8 UhrAbrechnung auf den nächsten Tag
Befristete Buchungen sind bindend und können nicht storniert oder gekürzt werden.
6 · Nichtanreise
Reist eine Person nicht an, wird die Buchung nicht verrechnet, sofern die Nichtanreise bis 12 Uhr am Anreisetag per E-Mail gemeldet wird.
Ohne Meldung bis 12 Uhr gilt die Buchung als bezogen und wird verrechnet.
7 · Meldung der Auszüge
Der Partner meldet Auszüge zeitgerecht, das heisst spätestens am Tag des Auszugs bis 8 Uhr. Ohne Meldung läuft die Buchung weiter und wird verrechnet.
Personenwechsel innerhalb einer laufenden Buchung sind vorgängig zu melden, damit Check-in-Unterlagen und Meldepflicht stimmen.
8 · Belegung
Die Einheiten dürfen nur mit der vertraglich vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden. Überbelegungen werden nachgefordert, zusätzlich wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 150 verrechnet.
Im Zweibettzimmer wird das zweite Bett ausschliesslich über die Buchung des Partners belegt.
9 · Check-in und Check-out
Der Check-in läuft über den Schlüsseltresor und ist rund um die Uhr möglich, unabhängig von den Bürozeiten. Den Code erhält die anreisende Person kurz vor der Anreise per E-Mail, nach dem Online-Check-in.
Die Einheiten sind bis 8 Uhr morgens geräumt zu verlassen, der Schlüssel gehört in den Schlüsseltresor. Nicht eingehaltene Check-out-Termine werden mit CHF 150 sowie allfälligem Schadenersatz verrechnet.
10 · Anmeldung auf der Gemeinde
Für unbefristete Buchungen stellen wir eine Mietbestätigung zuhanden der Gemeinde aus. Wir schreiben die Person am Briefkasten an, damit sie Post empfangen kann.
Der Partner sorgt dafür, dass die untergebrachten Personen ihren Melde- und Anmeldepflichten nachkommen.
11 · Hausordnung, Rauchverbot und Haustiere
Der Partner stellt sicher, dass die untergebrachten Personen die Hausordnung kennen und einhalten.
In allen Liegenschaften gilt ein striktes Rauchverbot, auch am offenen Fenster. Pro Fall werden CHF 250 für die Spezialreinigung verrechnet.
Das Mitbringen und Halten von Tieren ist untersagt, auch für eine einzelne Nacht und auch durch Besuch. Pro Fall werden CHF 250 für die Spezialreinigung verrechnet. Weitere Kosten, insbesondere für Schäden an Gebäude und Inventar, bleiben vorbehalten.
12 · Schäden und Schlüsselverlust
Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar sowie bei Verlust des Schlüssels trägt der Partner den entstandenen Schaden. Der Verlustpreis der Schlüssel liegt bei CHF 250 für ein neues Exemplar und den Schlossaustausch.
Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden zur Anzeige gebracht.
13 · Partnerlogin und Daten
Der Partner erhält einen Zugang zum Partnerlogin. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Partner übermittelt uns die Personendaten der untergebrachten Personen, soweit sie für Buchung, Check-in und Meldepflicht nötig sind, und stellt sicher, dass er dazu berechtigt ist. Die Bearbeitung richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
14 · Ergänzende Bestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZIMMERzuVERMIETEN.ch sowie die Nutzungsvereinbarung Internet.
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der R&F Immobilien AG.
Deitingen, 6. August 2026 · ZIMMERzuVERMIETEN.ch, ein Unternehmen der R&F Immobilien AG, Industriestrasse 19, 4543 Deitingen
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